Wir von A+Solar sind ein Elektrofachbetrieb und bieten unter anderem den Netzanschluss für Erzeugungsanlagen an. Je nach Anforderung ist ein Upgrade des Netzanschlusses und Zählerplatzes notwendig. Die Abstimmung mit dem Netzbetreiber übernehmen wir gerne für Sie.
Wie melde ich eine PV-Anlage an?
Die PV-Anlage ist eine Änderung der elektrischen Anlage . Daher ist es notwendig, diese durch ein Elektrofachbetrieb beim Netzbetreiber anzumelden. Je nach Anlagengröße ist eine Netzverträglichkeitsprüfung die Grundlage. Des Weiteren muss jede PV-Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Außerdem fordern die Netzbetreiber zusätzliche Steuereinrichtungen (Fernwirktechnik, zentraler NA-Schutz, Paragraf 14a, Direktvermarkter Schnittstelle) Unter Umständen ist es notwendig, die Elektroanlagen nach den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers umzubauen.
Ist mein Netzanschluss geeignet?
Die Eignung des Netzanschlusses muss individuell geprüft werden und hängt vom Baujahr und der Ausstattung ab. In Berlin gibt es eine Förderung nach der Förderrichtline "SolarPLUS" für den Umbau des Messplatzes. Wallboxen, Wärmepumpen, Klima- und PV-Anlagen müssen vom Netzbetreiber genehmigt werden.
Was kostet der Zählerwechsel?
Der Zählerwechsel ist kostenfrei. Allerdings muss der Zählerplatz den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers entsprechen.
Unsere Angebote
Gern prüfen wir die Eignung Ihrer elektrischen Anlage für Sie. Wir bieten an, Ihre PV-A mit Ihrer Wärmepumpe, Ihrem Heizstab oder Ihrer Wallbox zu verbinden. Die Vernetzung der Verbraucher- und Erzeugungsanlagen wird von uns herstellerunabhängig angeboten. Außerdem bieten wir Elektroplanungen mit Erstellung von Schaltplänen an.
Betreibermodelle
Volleinspeisung
Der Strom wird vollständig in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Dafür wird eine Einspeisevergütung bezogen.
Direktvermarktung
Der Strom wird wie bei Volleinspeisung in das öffentliche Netz eingespeist und an der Strombörse an einen Direktvermarkter vertrieben. Hierbei lassen sich höhere Gewinne erzielen. Dies ist jedoch immer von der Strompreisentwicklung abhängig.
Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung
Der PV-Strom wird im Gebäude direkt verbraucht. Hier müssen der Anlagenbetreiber und der Stromverbraucher personengleich sein (juristische Personen). Der Strom, der nicht direkt verbraucht werden kann, wird ins Stromnetz eingespeist. Dafür wird eine Einspeisevergütung vom Netzbetreiber bezahlt. Um den Strom in den Abend- und Morgenstunden selbst verbrauchen zu können, können Stromspeicher geplant werden.
Nulleinspeiser
Es wird kein Strom in das öffentliche Netz eingespeist und dadurch keine Vergütung in Anspruch genommen.
Mieterstrom
Jeder Bewohner und jede Bewohnerin bekommt ein intelligentes Messsystem. Hier gibt es nur einen Stromversorger. Der Betreiber der Photovoltaik-Anlage ist für die gesamte Stromlieferung zuständig (Vollstromversorger). Der Mieterstrom ist förderfähig, unterliegt aber weiteren Regularien.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Jeder Bewohner und jede Bewohnerin bekommt ein intelligentes Messsystem mit individuellem Stromversorger. Der produzierte Solarstrom wird nach einem selbstbestimmten Verteilungsschlüssel abgerechnet. Ein Summenzähler ist nicht notwendig.
Solidarische Gebäudeversorgung
Ein gemeinschaftlicher Stromzähler für das gesamte Gebäude mit einem Bezugsstromtarif. Die Aufteilung des Solarstroms erfolgt über eine interne Abrechnung.
Eingetragen bei den folgenden Netzbetreibern
Stromnetz Berlin (Standort)
E-Dis
MITNETZ
WestNetz
Sachsennetze
Potsdam, Stadtwerke
Landsberg (Lech), Stadtwerke
Bernau, Stadtwerke
Travenetze